Heute, Donnerstag, den 3. Juli, hat der Bundestag den Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro beschlossen. Dabei wurden aber mehr Ausnahmeregelungen als zunächst vorgesehen eingeräumt. So profitieren Lehrlinge ebensowenig vom Mindestlohn wie Saisonarbeiter, Zeitungsausträger oder Langzeitarbeitslose. Außerdem bleiben Tarifverträge, die unter dem Mindestlohn liegen, bis Ende 2016 in Kraft. Insgesamt dürften 3,7 Millionen Arbeitnehmer in den Genuss des Mindestlohnes kommen.