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Bundestagswahl - wie funktioniert das?

Dienstag 27. Juni 2017, von Mandelkow

Das personalisierte Verhältniswahlrecht im bundesdeutschen Wahlsystem ist nicht unbedingt leicht verständlich. Zudem ist es in die Kritik geraten, weil bei der Bundestagswahl 2009 zum ersten Mal die „Überhangmandate“ wahlentscheidend sein können. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine Frist bis 2011 gesetzt, um dem Problem der sogenannten „negativen Stimmengewichtung“ Herr zu werden. Bei diesem Phänomen kann eine Partei von einem schlechteren Zweitstimmnergebnis insofern profitieren, als sich die Zahl der Überhangmandate im Bundestag zugunsten dieser Partei erhöht. Bei der Bundestagswahl 2013 wurden Überhangmandate zum ersten Mal durch Ausgleichsmandate kompensiert.

Die Bundeszentrale für politische Vildung veröffentlicht zu diesem Thema verschiedene „Wahlfilme“, die dem besseren Verständnis des Wahlsystems dienen sollen.

Bundeszentrale für politische Bildung

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