Der nach einem Jahr aus türkischer Haft entlassene deutsche Journalist Deniz Yücel gab Anlass zu einem Antrag der AfD, der am 22. Februar 2018 im Bundestag diskutiert wurde. Die AfD forderte den Bundestag in ihrem Antrag auf, Äußerungen des Journalisten aus den Jahren 2011 und 2012 zu missbilligen, weil sie „antideutsch“ seien.
In der Debatte wurde einmal mehr deutlich, wie wichtig das Thema der Medien und der damit verbundenen Meinungs- und Pressefreiheit im Moment ist. Während die AfD verlangte, dass Yücel für seine Äußerungen gerügt wird, beharrten die Sprecher der anderen Bundestagsfraktionen darauf, dass die Meinungsfreiheit ein grundgesetzlich geschütztes Gut ist und dass der Bundestag auch dann nicht das Recht hat, zu Meinungen Stellung zu nehmen, wenn diese ihm nicht gefallen.
Quelle: bundestag.de