Der Bundestag hat am Freitag, dem 6. März 2015 das Gesetz zur Frauenquote in Aufsichtsräten verabschiedet. Dieses Gesetz sieht vor, dass Aufsichtsräte in Großunternehmen mit voller Mitbestimmung (Mitbestimmungsgesetz von 1976) zu 30 % mit Frauen besetzt werden müssen. In Wirklichkeit betrifft diese neue Regelung nur etwa 200 börsennotierte Unternehmen, während kleinere Unternehmen ab 2016 lediglich einer Selbstverpflichtung unterliegen.
Aus Anlass dieser Gesetzesnovelle veröffentlicht der SPIEGEL einen Rückblick auf Äußerungen namhafter Politiker im Bundestag zur Frage der Gleichberechtigung.