Das Bundesverfassungsgericht hat heute, am 26. Februar 2014, die Dreiprozenthürde für die Europawahlen im Mai für verfassungswidrig erklärt. Geklagt hatten kleinere Parteien, unter ihnen die NPD. Das heutige Urteil bedeutet, dass im Mai die Abgeordneten für das Europaparlament nach dem Verhältniswahlrecht ohne die bisher übliche Sperrklausel bestimmt werden.
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