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Anschwellende Islamdebatte

Donnerstag 17. März 2016, von Mandelkow

Mit dem näherrückenden Programmparteitag der AfD Ende April 2015 wird immer deutlicher, welchen Wert diese Partei auf die Frage des Islam legt. In einer der Vorlagen wird der Islam als Religion gekennzeichnet, die wegen ihres Herrschafftsanspruches nicht zu Deutschland gehört und auch nicht vom Grundrecht der freien Religionsausübung gedeckt sei (GG Artikel 7). Damit widerspricht die AfD den Aussagen von Angela Merkel (2015) und des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff (2012), nach denen der Islam zu Deutschland gehört. Über konkrete Auswirkungen des Programms der AfD kann noch nichts abschließend gesagt werden, aber scheint darauf hinauszulaufen, dem Islam Beschränkungen aufzuerlegen (kein Minarettbau, kein Recht auf einen bekenntnisorientierten Islamunterricht in der Schule, keine Anerkennung als Körperschaft).

Ähnlich argumentiert jetzt auch die CSU bei der Vorstellung ihres „Islamgesetzes“, das zwar die Einführung eines steuerfinanzierten Islam enthält, aber ansonsten ebenfalls eine verstärkte - vor allem finanzielle - Kontrolle des Islams vorsieht.

Im Gegensatz dazu haben die Linke oder humanistische Verbände darauf hingewiesen, dass in Deutschland die christlichen Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände Vorrechte genießen, die die Bekenntnislosen in Deutschland benachteiligt.

Alles deutt also darauf hin, dass eine Islamdebatte auf die Tagesordnung gestellt wird, die umso heftiger verlaufen wird, als sie im Kontext der Flüchtlings- und Integrationsfrage stattfindet.

Auffällig ist hier, dass der Islam als Religionsgemeinschaft unter Verdacht gestellt wird. Anders als in der vorhergehenden Debatte, die beispielsweise die Deutsche-Islam-Konferenz begleitete, geht es nunmehr weniger um die Frage der bestmöglichen Integration, sondern mehr um die Eingrenzung einer potenziellen Gefahr. Dieser Meinungsumschwung geht manchmal mit lauter werdenden Rufen seitens der muslimischen Interessenvertretern einher, die eine bessere und vor allem mit anderen Religionsgemeinschagten gleichgestellte Anerkennung fordern. Diese Forderungen der Muslime werden wiederum als Beweis der Arroganz, des Machtanspruch des Islams wahrgenommen und liefern der AfD Argumente in die Hand.

Das Problem ist, dass die Gleichbehandlung des Islam nach Artikel 7 des Grundgesetzes eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Seitdem Deutschland sicher sein konnte, dass die 4 Millionen Muslime vor allem türkischer Herkunft dauerhaft in Deutschland beliben würden, sind allerdings nur sehr zögerlich Schritte in diese Richtung unternommen worden. Noch heute ist die Frage der Anerkennung des Islams als Körperschaft nicht gelöst; noch heute findet Islamunterricht nicht in allen Bundesländern statt; und nur vier Universitäten haben das Fach Islamwissenshaft überhaupt eingeführt, um entsprechende Religionslehrer ausbilden zu können.

Die lauter werdende Reaktion der islamischen Interessenverbände ist eine eher logische Folge dieser schleppenden Integration. Die damit einhergehende Polarisierung, die heute stattfindet, hätte durch eine schnellere Gleichstellung vermieden werden können.

Gleichzeitig wird immer deutlicher, dass das Gewicht der christlichen Religionsgemeinschaften in der Gesellschaft, vor allem in den Wohlfahrtsverbänden, nicht abnimmt, obwohl die Zahl der Christen immer weiter sinkt. 60 % der Deutschen gehören den christlichen Kirchen an, allerdings ist der Prozentsatz der chtistlichen Krankenhäuser, Kindergärten und anderer sozialer Einrichtungen höher. Ihr Einfluss basiert eher auf der Situation der 50er Jahre, die der zunehmenden Säkularisierung nicht Rechnung trägt. Bekenntnislose Einwohner Deutschlands werden hierdurch benachteiligt, gleichzeitig kommen die kirchlichen Einrichtungen in Schwierigkeiten, weil sie gar nicht in der Lage sind, genügend konfessionsgebundenes Personal mit der nötigen Loyalität einzustellen.

Sicher ist, dass die AfD als erste Partei seit mehreren Jahrzehnten einen Generalverdacht gegen eine ganze Religionsmgemeinschaft formuliert hat.

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